AGB
Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. Sep. und endet am 31. Aug.
Während der Schulferien entfällt der Unterricht.
Vertragslaufzeit und Kündigung
- Eine Probezeit von 4 Stunden wird gewährt.
- Eine Vertragsauflösung ist nur zu bestimmten Terminen möglich: zum 31. August, zum 31. Dezember und zum 30. April!
- Eine Kündigungsfrist von einem Monat, muss unbedingt eingehalten werden.
- Bei Gruppenunterricht ist eine Kündigung nur zum 31. August möglich.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung vorliegt.
Unterrichtsordnung
- Der Lehrer verpflichtet sich den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu erteilen.
- Der Unterrichtsteilnehmer ist verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
- Kinder, die den Unterricht vorsätzlich stören und andere Kinder in ihrem Lernerfolg behindern, können ausgeschlossen werden.
- Unterricht, der vom Schüler nicht wahrgenommen werden kann, entfällt ersatzlos.
- Unterricht, der von meiner Seite ausfällt wird nachgeholt oder anderweitig verrechnet!
- Verschiebungen des Unterrichtszeitplanes nach Oktober ist nur noch in Einzelfällen möglich.
- Vorspiele werden von beiden Vertragsteilnehmern immer auf freiwilliger Basis veranstaltet, und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bezahlung
- Bei Kündigung unterm Jahr muss eine anteilige Verrechnung des Monats August in jedem Fall erfolgen.
- Probezeit ist in jedem Fall in bar zu bezahlen.
- Die Beitragszahlung sollte per Dauerauftrag oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
- Die Beiträge sind bis spätestens 15. des Monats zu zahlen.
- Mündliche Verträge über Einzelstunden werden sofort in bar fällig.
- Einzelstunden müssen mind. 24 Std. im Voraus abgesagt werden, ansonsten wird die Gebühr fällig.
- Geschwisterermäßigung: 20% Ermäßigung ab dem 2. Kind