AGB

Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. Sep. und endet am 31. Aug.
Während der Schulferien entfällt der Unterricht.

 

Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Eine Probezeit von 4 Stunden wird gewährt.
  • Eine Vertragsauflösung ist nur zu bestimmten Terminen möglich: zum 31. August, zum 31. Dezember und zum 30. April!
  • Eine Kündigungsfrist von einem Monat, muss unbedingt eingehalten werden.
  • Bei Gruppenunterricht ist eine Kündigung nur zum 31. August möglich.
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung vorliegt.

 

Unterrichtsordnung

  • Der Lehrer verpflichtet sich den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu erteilen.
  • Der Unterrichtsteilnehmer ist verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
  • Kinder, die den Unterricht vorsätzlich stören und andere Kinder in ihrem Lernerfolg behindern, können ausgeschlossen werden.
  • Unterricht, der vom Schüler nicht wahrgenommen werden kann, entfällt ersatzlos.
  • Unterricht, der von meiner Seite ausfällt wird nachgeholt oder anderweitig verrechnet!
  • Verschiebungen des Unterrichtszeitplanes nach Oktober ist nur noch in Einzelfällen möglich.
  • Vorspiele werden von beiden Vertragsteilnehmern immer auf freiwilliger Basis veranstaltet, und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Bezahlung

  • Bei Kündigung unterm Jahr muss eine anteilige Verrechnung des Monats August in jedem Fall erfolgen.
  • Probezeit ist in jedem Fall in bar zu bezahlen.
  • Die Beitragszahlung sollte per Dauerauftrag oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
  • Die Beiträge sind bis spätestens 15. des Monats zu zahlen.
  • Mündliche Verträge über Einzelstunden werden sofort in bar fällig.
  • Einzelstunden müssen mind. 24 Std. im Voraus abgesagt werden, ansonsten wird die Gebühr fällig.
  • Geschwisterermäßigung: 20% Ermäßigung ab dem 2. Kind